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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Regionaltreff Dresden

Datum und Uhrzeit
13.12.2016 (15:00 Uhr)
Ende
13.12.2016 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort:

Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH
Blochmannstraße 2
01069 Dresden
 

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:

  1. Digitalisierung in der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen
    Gesprächspartner:Herr Uwe Bartoschek, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr, Referat 24
    Herr Prof. Dr. Thomas Köhler, TU Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften, Institut für Berufspädagogik und Berufliche Didaktiken -angefragt-
  2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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